Mit dem Betreten der Räumlichkeiten von TanzRaum6 unterliegt jeder Besucher dieser Hausordnung. Als Besucher gelten die TanzschülerInnen sowie ihre Begleitpersonen.
Die Räumlichkeiten der Tanzschule sowie das Treppenhaus und die allgemeinen Flure des Gebäudes sind von Gegenständen aller Art freizuhalten.
Im Tanzraum werden nur spezielle Schuhe getragen, das Tragen von Schuhen mit "non marking" Aufschrift sind erlaubt.
Der Tanzsaal darf nicht mit Strassenschuhen betreten werden. Die Strassenschuhe müssen im Eingangsbereich ausgezogen werden.
Im eigenen wie auch im Interesse der übrigen Tanzschüler ist ein rechtzeitiges und regelmässiges Erscheinen zu den Tanzstunden notwendig.
Begleitpersonen können während des Unterrichts in den Empfangsräumen bleiben. Jegliche Verunreinigung der Tanzschule ist zu unterlassen.
Die Requisiten der Tanzschule darf man nicht zweckentfremdet nutzen (z.B. als Spielzeug). Die Requisiten sind mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln und nur von den TanzschülerInnnen zu den Unterrichtszeiten und nach Anweisung der Tanzlehrer zu benutzen.
Die Aufsichtspflicht für die Tanzschüler liegt nur während der Unterrichtszeit bei den Tanzlehrern. Es ist die Pflicht der Begleitperson die Kinder nach dem Unterricht pünktlich abzuholen.
Für die in der Garderobe belassenen Gegenstände der Besucher wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen keine Wertgegenstände in die Tanzschule mitzunehmen oder gegebenenfalls diese von der Begleitperson aufbewahren zu lassen.
Für vorsätzlich oder fahrlässig angerichtete Schäden an den Räumlichkeiten und des Inventars der Tanzschule oder des Veranstaltungsortes durch TanzschülerInnen oder ihre Begleitpersonen haften die Erziehungsberechtigten der TanzschülerInnen beziehungsweise die Begleitperson.
Diese Hausordnung gilt für die Räumlichkeiten der Tanzschule TanzRaum6 und tritt mit Wirkung vom 1.4.2017 in Kraft.
Sie kann jederzeit einseitig durch TanzRaum6 geändert werden, sofern hierdurch nicht in die Rechte der Teilnehmer eingegriffen wird.
Zürich, 19.1.2017